Unsere Garantiebedingungen
I. Allgemeines
Hansgrohe gewährt gegenüber Erst-Endkunden für hansgrohe-Produkte eine Herstellergarantie. Diese freiwillige Herstellergarantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die dem Erst-Endkunden gegenüber seinem Verkäufer zustehen. Etwaige weitergehende Ansprüche des Erst-Endkunden gegenüber Hansgrohe (z.B. aufgrund einer etwaigen Produkthaftung) bleiben ebenfalls unberührt (siehe unten Punkt VII).
„Erst-Endkunde“ ist derjenige, der das hansgrohe-Produkt als erster Verbraucher direkt von Hansgrohe oder einem Hansgrohe-Vertriebspartner (insbesondere Sanitärunternehmen, Fachhändler, Baumarkt) erworben hat. „Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die das hansgrohe-Produkt zum privaten Gebrauch erworben hat und nicht, um es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen (z.B. um es weiterzuverkaufen oder bei Dritten zu installieren).
Diese Herstellergarantie gilt nur für den Erst-Endkunden und ist nicht übertragbar. Im Falle eines Weiterverkaufs des hansgrohe-Produkts durch den Erst-Endkunden geht die Garantie daher nicht auf den Erwerber über, unabhängig davon, ob der Erwerber ebenfalls Verbraucher ist.
II. Umfang der Garantie, Garantiefrist
Hansgrohe garantiert dem Erst-Endkunden, dass das von ihm erworbene hansgrohe-Produkt frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern ist. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt.
Die Garantie gilt für alle hansgrohe-Produkte, für eine Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum des Erst-Endkunden, maximal jedoch 6 Jahre nach Herstellung. Ausgenommen hiervon sind die im folgenden aufgeführten hansgrohe-Produkte – bei diesen hansgrohe-Produkten gilt eine gesonderte Frist: